Skip to main content

Warenkorb

Close Cart

Stand: 06.02.2023

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Haftungsausschluss & Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Mit der Anmeldung, in der Regel per Buchungsoption auf www.flowsophy.de, per E-Mail oder telefonisch – geht der Kunde eine verbindliche Anfrage einer Dienstleistung ein. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen ebenso wie für seine Eigenen.

Der Vertrag kommt dann mit der Auftragsbestätigung (Form wie oben) durch den Veranstalter zustande.

Zahlung

Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig und ist per PayPal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse zu entrichten. Das Zahlungsziel ist in der Regel 14 Tage, sollte die Leistung/Veranstaltung früher beginnen, ist die Zahlung spätestens einen Tag vor Beginn der Leistung/Veranstaltung zu leisten.

Für das Ausleihen von Gegenständen kann eine Leihgebühr sowie eine Kaution verlangt werden. Erst mit der Bezahlung der Leihgebühr erhält eine Platz-Reservierung oder ein Gutschein Gültigkeit.

Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns Rücktritt und/oder Leistungsausschluss bis zur vollständigen Bezahlung vor.

Rücktritt & Entschädigung

Die Rücktrittserklärung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt kann der Veranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen. Bei Rücktritt durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei einem späteren Rücktritt stellen wir Ihnen folgende Entschädigungen in Rechnung:

  • bis zum 21. Tag vor Beginn werden 50% des Preises
  • bis zum 14. Tag vor Beginn werden 70% des Preises
  • bis zum 7. Tag vor Beginn werden 80% des Preises
  • danach werden 100% des Preises in Rechnung gestellt.

Bei Nichtantritt ohne Abmeldung sind 100% des Preises fällig.

Sofern dem Veranstalter höhere Schäden durch den Rücktritt entstehen – z.B. durch nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen wie Unterkunft, Transport, Liftkarten etc. – ist dieser berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen. Sofern der Veranstalter den Rücktritt nicht schuldhaft zu vertreten hat, erfolgt eine Rückerstattung einer durch den Kunden bereits bezahlten Gebühr in Form eines Gutscheins abzüglich Entschädigung. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder anderweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen.

Mitwirkungspflicht des Kunden und Erfüllungsverweigerung; Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Sofern der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder die Verweigerung der weiteren Vertragsdurchführung erklärt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch, ist der Veranstalter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen. Die vorgenannten Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, die Voraussetzungen für die vom Veranstalter geschuldete Leistungserbringung zu schaffen und er dieser Verpflichtung auch innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt und der Veranstalter daraufhin den Rücktritt vom Vertrag erklärt.

Widerrufsbelehrung

Die Gesetzesvorschriften nach § 312 BGB für Fernabsatzverträge, finden bei Onlinebuchungen einer Reise, einer Tour, oder eines Fahrtechniktrainings keine Anwendung, § 312 II g Nr. 9 BGB. Radreisen, Touren, Kurse und Fahrtechniktrainings sind Dienstleistungen, die in einem exakt definierten Zeitraum erbracht werden.

Teilnahmevoraussetzung gesundheitliche Eignung

An unseren Fahrtechnikkursen, Touren, Workshops, Camps kann jeder teilnehmen, der gesund, den in unseren Ausschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausgerüstet ist. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, im Vorfeld die gesundheitliche Eignung ggfs. durch einen Arzt feststellen zu lassen. Durch die Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich geeignet ist. Der Kursleiter, Guide oder befugtes Personal des Veranstalters ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der für Ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm ohne Anspruch auf Schadensersatz, Preisrückerstattung auszuschließen, sofern der Veranstalter den Grund für den Ausschluss nicht zu vertreten hat. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Vertragspartner bleiben Sie. Der Ersatzperson räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

Umbuchung oder Rücktritt seitens des Veranstalters

Wird eine Umbuchung oder ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund wichtigen Grundes – wie z.B. Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, Personalausfall, Wetter o.ä. – notwendig, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Über die Teilnahmegebühr hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Erfolgt ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund z.B. Verhalten / Verletzung / Materialdefekt / fehlende Eignung / Vertragsverletzung der /eines Teilnehmer/s, und hat der Veranstalter den Grund somit nicht zu verschulden, besteht kein Schadensersatz- und Rückerstattungsanspruch. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer, die infolge des vom Veranstalter unverschuldeten Rücktritts keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen können.

Vertragsaufhebung wegen höherer Gewalt

Wird die Durchführung einer unserer Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter, nicht zu vertreten hat – z. B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen o.ä. – erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder anderweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Darüberhinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung und Teilnahmebedingungen

Den Teilnehmern ist bekannt, dass Fahrradfahren, insbesondere Mountainbike fahren, eine gefährliche Sportart ist, die ein durch die Sportart bedingtes hohes Verletzungsrisiko in sich birgt.

Der Veranstalter haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.

Für fahrlässig verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haftet der Veranstalter im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.

Der Abschluss einer Privathaftpflicht-, Reisegepäck-, einer Reiserücktritts-, einer Unfall sowie ggf. einer Auslandskrankenversicherung (Stichwort: Bergung/Rettung) wird dringend empfohlen.

Werden Fremdleistungen in Anspruch genommen wie z.B. Beförderungen durch Bahnen, Shuttle oder Lifte, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch diese entstehen können. Verantwortlich sind allein die jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber. Der Veranstalter tritt nicht als Reiseveranstalter auf.

Wir weisen darauf hin, dass das Befahren von Wegen/Trails im Wald, die schmäler als 2 m sind und keine freigegebenen Wege sind, in Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Der Veranstalter oder dessen Bevollmächtigte wird nicht zum Befahren der Wege motivieren, weshalb die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen wird und das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt, falls der Teilnehmer diese Wege entgegen den Hinweisen des Veranstalters dennoch nach eigenem Entschluss und aus freien Stücken befahren sollte. Etwaige Bußgelder sind vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.

Die Nutzungsbedingungen der Streckenbetreiber offizieller Mountainbiketrails / Downhillstrecken werden vom Teilnehmer mit dem Befahren anerkannt.

Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter, Guide oder Personal gebunden. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Kursleiters oder Guides kann dieser den Teilnehmer ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht. An einer Leistung kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Leistung

Die Teilnehmer verpflichten sich während der Leistung, die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm und Fahrradhandschuhe, zu tragen – und je nachdem welche Strecken gefahren werden Knie- und Ellenbogenprotektoren, in Bikeparks oder ähnlich gebauten Anlagen einen Fullfacehelm sowie Brust-Rückenprotektion zu tragen. Ohne passenden Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere einen Kursleiter oder Guide sofort zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.

Leistungs- oder Preisänderungen

Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung oder Veröffentlichung auf der Website uns bekannten Stand. Preisänderungen welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, behalten wir uns vor. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Die Angebote sind freibleibend. Sobald dem Veranstalter Kenntnisse über die Faktoren vorliegen, welche den Preis erhöhen, werden wir den Teilnehmer unverzüglich darüber informieren. Diese Mitteilung muss der Teilnehmer jedoch spätestens bis zum Ablauf des 21. Tages vor Leistungsbeginn erhalten.

Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. D. h. Beschädigungen an Bikes und Ausrüstung wie Protektoren müssen je nach „Beschädigung“ vom Kunden bezahlt werden. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer ganz zu ersetzen. Für Leihmaterial bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle und Schäden mit für den Teilnehmer zur Verfügung gestellten Leihmaterial – z. B. Mountainbikes, Protektoren, Helme, Rucksäcke, Pedale, etc. – kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Datenschutzleistung

Mit der Buchung einer Leistung erklärt sich der Teilnehmer ausschließlich damit einverstanden dass für die Vertragserfüllung notwendige kundenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergeleitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage entnommen werden.

Mitteilungen

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail vom Veranstalter über weitere Kurse u.ä. per Newsletter informiert zu werden. Der Teilnehmer kann diese Ermächtigung gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage entnommen werden.

Unwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte ein.

Anhang Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Leistungen

  • Die Anerkennung der AGBs des Veranstalters. Diese sind Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Teilnahme. Diese können öffentlich auf der Homepage eingesehen werden und wurden ausgehändigt.
  • Ein technisch einwandfreies & funktionstüchtiges Mountainbike (mindestens Hardtail mit Federgabel.
  • Das Mitführen einer ausreichenden Pannenausrüstung – u. a. spezifische Ersatzteile, Ersatzschlauch, Luftpumpe, Werkzeug, etc. – Hierzu bitte die Ausrüstungsliste beachten. Es ist nicht Aufgabe des Guides, den Teilnehmern im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Sofern technische Unterstützung durch den Guide notwendig werden muss, erfolgt dies nur im Rahmen einer Notfallreparatur. Der Veranstalter übernimmt dafür keine Haftung für Schäden an Mensch und Material. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Notfallreparatur im Anschluss fachmännisch prüfen und den Schaden beheben zu lassen. Dies gilt auch nach einem Sturz und eines Bikechecks vor der Weiterfahrt. Kann eine Tour aufgrund einer Panne nicht bis zum Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen. Sollte es zu einem Gesamtabbruch der Leistung kommen, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter.
  • Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung wie Kälte- und Regenschutz sowie persönliche Schutzausrüstung wie Brust-Rücken-Protektoren, Knie- oder Ellenbogenprotektoren, Brille und Handschuhe.
  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Für Parks und ähnliche Anlagen bitte Fullface Helm verwenden!
  • Eine Teilnahme mit Speed Pedelecs – Unterstützungsgeschwindigkeit >25km/h – und/oder getunten eBikes ist nicht erlaubt und führt zum Ausschluss.
  • Etwaige Notfallmedikamente sind mitzuführen. Dem Veranstalter sind relevante Angaben zu Allergien und Krankheiten/Notfallmedikamenten mitzuteilen, sodass im Notfall entsprechende Hilfemaßnahmen sichergestellt werden können. Die Informationen werden selbstverständlich diskret behandelt.

Verhalten der Teilnehmer

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf, als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist. Die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechniktraining erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

Touren wie auch die Strecken, die bei einem Fahrtechniktraining zurückgelegt werden, führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege, als auch über befestigte und ggf. unbefestigte Wege. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer, sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour / Fahrtechniktraining sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie zu erwartenden Anforderungen zu geben. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tour- / Routenverlauf und die Dauer z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, sowie aufgrund Notfallsituationen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen. Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass das Mountainbike Fahren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition, sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Veranstalter unverzüglich vor Ort, unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist der Unfallhergang schnellstmöglich und ausführlich dem Veranstalter zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.

Verhaltensregeln zur Umwelt- und Naturverträglichkeit

Die Teilnehmer haben in der Natur auf Belange des Naturschutzes Rücksicht zu nehmen. Hierzu sind die DIMB Trail Rules einzuhalten – siehe unten! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Verstoß gegen die Regeln durch den Teilnehmer und ist von jeglichen straf- und zivilrechtlichen Ansprüchen freigestellt.

Foto- und Video Aufnahmen

Während der Leistung können von den Teilnehmern und/oder vom Veranstalter Fotos gemacht werden. Der Teilnehmer und ggf. die Erziehungsberechtigten erklären sich einverstanden, dass diese Fotos zur Nutzung auf der Homepage sowie auf Social Media und Produktbeschreibungen, Werbematerial verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für Unternehmensnamen bei Team-Building Events, Abteilungsevents oder sonstigen Firmenveranstaltungen. Die Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen werden vom Teilnehmer und ggf. den Erziehungsberechtigten erteilt, sofern nichts anderes mitgeteilt wird. Sofern alle Teilnehmer einverstanden sind, können Foto- und Videoaufnahmen auf Wunsch den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ist ein Teilnehmer damit nicht einverstanden, muss dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung proaktiv mitgeteilt werden.

Kids & Youth Kurse / Camps

Bei unseren Kinder- und Jugend Programm haben die Kinder und Jugendlichen den Anweisungen des Trainers/Guides Folge zu leisten. Weiterhin gelten die Vereinbarungen wie bei den Erwachsenen. Kinder- und Jugendliche unter 12 Jahren müssen für die Teilnahme an Kursen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ohne diese Erklärung können wir die Teilnahme aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht gestatten. Bei allen Leistungen entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von Haftungsansprüchen für Schäden aus der angegebenen Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei Teilnahme eines Erziehungsberechtigten liegt die Aufsichtspflicht weiterhin beim Erziehungsberechtigten.

Alle Teilnehmer müssen in einem gesundheitlich guten Zustand sein, wenn Sie bei uns an einem Kurs, Camp, Reise oder Tour teilnehmen. Alle Teilnehmer müssen in einem nüchternen Zustand sein – Teilnehmer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden von der Leistung ausgeschlossen. Während der Teilnahme gilt Alkoholverbot.

Durch Ordnungswidrigkeit(en) verursachte oder andere Bußgelder sind vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.

Durch seine Teilnahme erkennt der Teilnehmer die o.g. AGBs, die Datenschutzerklärung, den Haftungsausschluss und die Teilnahmevoraussetzungen an und akzeptiert diese.